Riestern gegen Altersarmut?

Die aktuelle Diskussion zeigt.

Vor allem Menschen mit geringem Einkommen droht Altersarmut. Wir raten Geringverdienern, trotz begrenzter finanzieller Spielräume privat fürs Alter vorzusorgen, und empfehlen Riester-Banksparpläne und -Fondssparpläne, denn diese sind dank der staatlichen Zuschüsse und geringer Kosten besonders attraktiv.
Riester – kurz und knapp

Unsere Erfahrung zeigt, mit einer Riester-Anlage liegen Verbraucher richtig – vor allem dann, wenn ihnen nur wenig Geld zur Verfügung steht. Gerade geringfügig Beschäftigte profitieren von der Zulagenförderung des Staates. Entschiedend ist aber, den richtigen Riester-Vertrag zu wählen. Auf keinen Fall sollte man eine Riester-Versicherung abschließen. Am besten eignen sich Banksparpläne. Sie sind sicher und flexibel. Es fallen keine Provisionen an und bei einigen Banken/Sparkassen nicht einmal Verwaltungskosten. Fondssparpläne hingegen sind eher etwas für risikofreudigere Anleger. Dringend abzuraten ist von Riester-Versicherungen wegen der langen Laufzeiten, versteckter Verwaltungskosten und vor allem wegen der hohen Verluste im Falle des Abbruchs. Beim Marktführer Allianz Versicherung haben Riester-Kunden, die ärmer, älter oder kinderreicher sind, bei Rentenbeginn sogar bis zu 3.500 Euro weniger als andere Versicherte. Mehr darüber lesen Sie in unserem Beitrag „Allianz zieht ärmere Kunden über den Tisch“.
Riestern für Minijobber

Mit einem sinnvollen Riester-Produkt können selbst Minijobber in einem Beschäftigungsverhältnis auf 400-Euro-Basis ihre gesetzliche Rente aufbessern. Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass sie auf die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung verzichten, also freiwillig einen niedrigen Beitrag in die Rentenkasse einzahlen und damit den Pauschalbeitrag ihres Arbeitgebers von 15 Prozent oder 5 Prozent bei einer Beschäftigung im Privathaushalt auf 19,6 Prozent erhöhen. Der Mindestbeitrag liegt bei 7,13 Euro pro Monat.

Übrigens: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Minijobber zu Beginn des Arbeitsverhältnisses auf die Möglichkeit der freiwilligen Aufstockung hinzuweisen. Der Arbeitnehmer muss gegenüber dem Arbeitgeber nur schriftlich erklären, dass er von dieser Möglichkeit Gebrauch macht (es bedarf keines besonderen Formulars). Diese Entscheidung ist dann endgültig.
Ein Rechenbeispiel

Das Beispiel von Frau B. (verheiratet, zwei Kinder, geboren 2006 und 2009) zeigt, wie einträglich die Riester-Vorsorge für Beschäftigte mit geringem Lohn sein kann: Als Aushilfe in einer Bäckerei verdient Frau B. monatlich 380 Euro und zahlt, weil sie gegenüber ihrem Arbeitgeber auf die Versicherungsfreiheit verzichtet hat, jeden Monat 17,48 Euro, was 4,6 Prozent ihres Einkommens entspricht, in die gesetzliche Renten­versicherung ein. Ergänzend hat Frau B. einen Riester-Banksparplan abgeschlossen, für den sie im Jahr 60 Euro, also 5 Euro pro Monat zur Seite legt. Der Staat unterstützt das Engagement von Frau B. jährlich mit einer zusätzlichen Einzahlung von 639 Euro.

Damit beträgt im Fall von Frau B. die staatliche Förderung mehr als das Zehnfache der eigenen finanziellen Aufwendungen.
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