Pflegestufe1, Pflegestufe2, Pflegestufe3-der Antrag: Der private Pflegegutachter hilft!

Viele Fehler kann man dann machen, wenn man sich mit der Antragstellung zum Thema „Genehmigung einer Pflegestufe-Pflegestufenberatung“ ausfüllt, und sich anschließend mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen trifft, ohne eine eigene Vertrauensperson dabei zu haben. Eine Vertrauensperson die Ihre Interessen vertritt, aber auch über die erforderliche Sachkenntnis verfügt, wenn es in die Diskussion mit dem MDK geht.Der private Pflegegutachter ist dazu Ihr Ansrechpartner. Wo Sie einen privaten Pflegegutachter finden? natürlich unter www.pflegegutachten-zentrale.de oder/und www.pflegegutachter-verzeichnis.de– oder bei Fragen direkt kostenfrei anrufen unter 0800 795 84 24.

www.pflege-sg.de