Partnervermittlung: Die Tricks der Branche

Verbraucherzentrale warnt vor Überrumpelung.

Vor übereilt geschlossenen Partnervermittlungsverträgen warnt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg: „Wer nicht um Geld und Hoffnungen gebracht werden möchte, sollte für sein privates Glück besser selbst die Initiative ergreifen!“

Partnervermittler stellen gegen Vorkasse zumeist nur Adressen vermeintlicher Partnersuchender zur Verfügung. Den Kontakt muss der Partnersuchende anschließend selbst herstellen, hat zu diesem Zeitpunkt aber schon viel Geld gezahlt. Daher rät die Verbraucherzentrale Brandenburg Verbrauchern, sich nicht vorschnell in Vermittlungsverträge drängen zu lassen.

Verbraucherschützerin Fischer-Volk klärt auf: „Partnervermittler können nach gängiger Rechtsprechung ihre Honorare nicht bei Gericht einklagen und drängen daher zur Vorkasse. Verbraucher müssen grundsätzlich aber nur „brauchbare“ Partnervorschläge vergüten, die sich nach ihren zuvor mit dem Vermittler abgestimmten Wünschen richten.“ Leider sind dann bei vertrags-widriger Leistung des Partnervermittlers unberechtigt gezahlte Honorare zumeist nur mit Hilfe der Gerichte rückholbar.

Damit es gar nicht erst soweit kommt, informiert die Verbraucherzentrale Brandenburg über gängige Tricks und gibt Tipps zur Gegenwehr:

Trick 1: Mit der Vortäuschung enormer Schulden aus früheren Verträgen versuchen Partnervermittler per Telefon, ehemaligen Kunden gegen Reduzierung der vermeintlichen Schuld einen neuen Vertrag aufzuschwatzen.

Tipp: Wer aus Angst unterschrieben hat, sollte den neuen Vertrag per Einwurfeinschreiben wegen arglistiger Täuschung anfechten und Strafanzei-ge bei der Polizei erstatten.

Trick 2: In einem Inserat preist ein Partnersuchender seine positiven Eigenschaften in den höchsten Tönen an und bittet um Rückruf. Der Nummer ist ein Kürzel PV oder AG vorangestellt.

Tipp: Die Kürzel PV und AG stehen für „Partnervermittlung“ und „Agentur“, die einen Hausbesuch aufdrängen wollen. Dort gegen Vorkasse geschlossene Verträge können zumeist widerrufen oder aber fristlos gekündigt werden.

Trick 3: Unter dem Kürzel SB und Angabe einer Handynummer bietet eine Seniorenbetreuung per Inserat ihre Dienste an. Bei Rückruf wird ein Hausbesuch vereinbart, anlässlich dessen aber ein teurer Partnervermittlungsvertrag aufgeschwatzt wird. Der Betrag wird entweder bar oder auf unterschriebenen Blanko-Überweisungsträgern sofort kassiert.

Tipp: Von solchen Vorkasse-Methoden ist dringend abzuraten! Wer sich vorschnell hat überrumpeln lassen, sollte den Vertrag sofort per Einwurf-Einschreiben widerrufen, die Einlösung der Belege untersagen und bei widerrechtlichen Abbuchungen Strafanzeige erstatten.

Trick 4: Zum Hausbesuch lässt der Agenturvertreter eine Bestätigung unterschreiben, wonach er zum Vertragsabschluss bestellt worden sei.

Tipp: Damit soll das Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften ausgehebelt werden, das nur greift, wenn man den Vertreter für nähere Informationen, nicht aber zum Vertragsabschluss bestellt hat. Die Verbraucherzentrale hat zumeist mehrere Beschwerden gleicher Art und rät dennoch zum Widerruf.

Partnersuchende sind gut beraten, wenn sie zunächst eigene Initiativen prüfen wie beispielsweise Inserate in gängigen Tageszeitungen oder im Internet, Teilnahme an Single-Reisen und sich zuvor mit dem Ratgeber der Verbraucherzentralen „Gesucht: Neue Liebe“ für 9,90 Euro gegen gängige Abzockmethoden wappnen.

Individuellen Rat erhalten Betroffene

– in den Verbraucherberatungsstellen:
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min)

– sowie am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend).

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