Nix extra für Kredite

Kreditinstitute kassieren für die Gewährung eines Konsumentenkredits bis zu 3,5 Prozent Bearbeitungsgebühren.

Dies können im Einzelfall einige Hundert Euro sein. Wenn Sie diese Erfahrung leider auch machen mussten, haben wir gute Neuigkeiten für Sie.
Kreditbearbeitungsentgelte sind unzulässig –
Sparkasse nimmt Revision vor Bundesgerichtshof zurück

Mehrere Oberlandesgerichte haben entschieden: Kreditbearbeitungs­entgelte sind unzulässig! Die Prüfung von Zahlungs­fähigkeit – der sogenannten Bonität – und Sicherheiten des Kunden sowie die Vorbereitung des unterschriftsreifen Vertrags, um eine ordnungs­gemäße Vertragserfüllung sicher­zustellen, liege im alleinigen Interesse der Bank oder Sparkasse, so die Richter. Und sie schlussfolgern: „Hierfür darf vom Kunden kein Extra-Entgelt gefordert werden.” Entsprechende Klauseln im „Kleingedruckten” sind unzulässig. Einige Kreditinstitute gehen bereits mit gutem Beispiel voran und berechnen ihren Kunden keine Kredit­­­bearbeitungs­­­entgelte mehr.

Verbraucher haben jetzt noch bessere Chancen, ihr bereits bezahltes Geld zurück­zubekommen: Das Urteil des Oberlandes­gerichts Dresden, welches die Berechnung von Bearbeitungs­gebühren für Verbraucher­­darlehens­­verträge für rechtswidrig erklärte, ist nach Rücknahme der Revision durch die Sparkasse rechtskräftig geworden. Allerdings: Endgültige Rechtsklarhei in dieser Frage wird es erst mit einer grundsätzlichen Entscheidung des Bundesgerichtshofs geben.
Musterbrief herunterladen und Geld zurückfordern

Falls auch Sie Bearbeitungsgebühren zahlen mussten, können Sie sich mit unserem Musterbrief (Download für 90 Cent) an Ihr Geldinstitut wenden und den von Ihnen gezahlten Betrag unter Hinweis auf die oben erwähnten Gerichtsurteile zurück fordern. Neben einer Erstattung des Berarbeitungsentgelts stehen Ihnen auch Zinsen auf diesen Betrag zu. Nach unserer Auffassung können Sie von Ihrem Kreditinstitut eine Nutzungsentschädigung in Höhe des vertraglich vereinbarten Zinssatzes verlangen.

Weigert sich die Bank oder Sparkasse, die Gebühren zu erstatten, sollten Sie sich vor Einreichen einer Klage bei Gericht vergewissern, ob es nicht bereits eine höchst­richterliche Entscheidung gibt, auf die Sie sich dann auch in Ihrem Fall berufen können.
Achtung, Verjährung beachten!

Auch bei Kreditbearbeitungsgebühren gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Der Lauf der Frist beginnt mit Abschluss des Jahres, in dem Ihr Anspruch entstanden ist und Sie Kenntnis hiervon hatten. Damit können auf jeden Fall für alle Verträge, die im Jahr 2009 abgeschlossen wurden, noch bis zum 31. Dezember 2012 Erstattungsforderungen geltend gemacht werden. Die umstrittene Rechtsfrage, ob Sie auch bei älteren Darlehensverträgen einen Rückforderungsanspruch haben, weil Sie die Rechtslage nicht kannten, ist bislang nicht endgültig geklärt.

Quelle