Meldegesetz: Verbraucherfreundliche Überarbeitung erforderlich

Der Bundesrat hat die umstrittene Änderung des Meldegesetz heute an den Vermittlungsausschuss verwiesen.

Dies ist ein erster Schritt, der zur grundlegenden Überarbeitung genutzt werden muss. Allerdings liegt ein Kompromissvorschlag auf dem Tisch, der vollständig untauglich ist. Der Vorschlag eröffnet Missbrauch Tür und Tor.

Der Kompromissvorschlag sieht vor, dass die Einwilligung zur Datenweitergabe durch Unternehmen eingeholt werden kann und den Meldebehörden lediglich „auf Verlagen“ vorgelegt werden muss. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die wirtschaftlichen Interessen werbetreibender Unternehmen schon heute dazu führen, dass „Einwilligungen“ häufig weder wirklich freiwillig noch mit der gesetzlich geforderten Unterrichtung eingeholt werden. „Ohnehin sind die Meldebehörden nicht dafür ausgestattet, Fälle vorsätzlicher Täuschung aufzudecken“, kritisiert Dr. Eckhard Benner von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg den Kompromissvorschlag. „Die Überarbeitung des Meldegesetzes muss zu einer wirklichen Verbesserung für Verbraucher führen: Die Meldebehörden sollten verpflichtet werden, die Einwilligung beim Verbraucher einzuholen, wenn sie mit den ihnen anvertrauten Daten ein Geschäft machen wollen“ fordert Benner.

Bereits heute können Meldeämter Daten von Bürgern, wie beispielsweise Anschrift oder Alter, an Adresshändler weitergeben, solange dem nicht widersprochen wird. Wer bei der An- oder Ummeldung der Datenweitergabe nicht widersprochen hat, kann dies auch noch im Nachhinein: Zum Widerspruch können Verbraucher den Musterbrief der Verbraucherzentrale verwenden.

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