Meldegesetz: Schon jetzt Rechte wahrnehmen!

or kurzem ging ein berechtigter Sturm der Empörung wegen des neuen Meldegesetzes durch die Republik.

Das vom Bundestag ohne Aussprache verabschiedete Gesetz sieht vor, dass Meldeämter Daten wie Name und Anschrift an Unternehmen gegen Gebühr weitergeben dürfen, ohne den jeweiligen Bürger zu fragen.

Aufgrund des breiten Protestes ist nach derzeitigem Stand davon auszugehen, dass diese Gesetzesänderung im Bundesrat gestoppt werden wird.

Nichtsdestotrotz scheint vielen Verbrauchern nicht klar zu sein, dass diese bereits jetzt ihre Rechte bzgl. der Weitergabe von Daten wahrnehmen können und vor allem auch sollten. Was viele nicht wissen, auch nach der jetzigen Rechtslage können Meldebehörden Daten für Werbezwecke weitergeben.

Daher empfiehlt die Verbraucherzentrale ein entsprechendes Musterschreiben an das örtliche Einwohnermeldeamt zu senden, dass in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale und online erhältlich ist. In der Regel antworten die Einwohnermeldeämter innerhalb weniger Tage und bestätigen, dass Daten nicht weitergegeben werden.

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