Melamingeschirr nicht zum Kochen verwenden

Verbraucherzentrale fordert Kennzeichnung
Farbenfrohes Geschirr aus Kunststoff liegt im Trend.

Häufig besteht es aus bruchsicheren Melaminharzen, die bei Erhitzung über 70 Grad Celsius jedoch gesundheitlich bedenkliche Stoffe abgeben können. Die Verbraucherzentralen fordern deshalb eine Kennzeichnungspflicht.
Melaminharze haben bei der Herstellung von Kindergeschirr und Campingprodukten eine lange Tradition und werden immer häufiger verwendet. Der jüngst veröffentlichte Jahresbericht des europäischen Schnellwarnsystems für Lebensmittel weist für 2011 vermehrte Probleme mit erhöhten Übergangsraten aus Melamingeschirr aus China in Lebensmitteln aus. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat daher eine spezielle Verordnung für Importe aus China erlassen. Im Alltag liegt das wesentliche Problem jedoch im unsachgemäßen Gebrauch des robust wirkenden Geschirrs: „Zum Kochen und Backen oder in der Mikrowelle sollte Melamingeschirr keinesfalls benutzt werden, weil bei den entstehenden Temperaturen gesundheitlich bedenkliche Mengen an Melamin und Formaldehyd vor allem auf saure Lebensmittel übergehen können“, warnt Ernährungsexpertin Heidrun Franke von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Darüber hinaus belaste Formaldehyd die Raumluft. Auch Kochlöffel und Pfannenwender aus Melamin sollten wirklich nur zum kurzen Umrühren benutzt werden und nicht über längere Zeit in Topf oder Pfanne verbleiben.
Als unproblematisch gilt dagegen die übliche Verwendung der Kunststoffe bei Temperaturen bis zu 70° C, zum Beispiel beim Einfüllen heißer Getränke oder Speisen in Tassen oder Schüsseln. Hierfür regelt eine EU-Verordnung, dass höchsten 15 mg/kg Formaldehyd und neuerdings 2,5 mg/kg Melamin auf das Lebensmittel übergehen dürfen. Geschirr, das den neuen Bestimmungen nicht genügt, darf allerdings noch bis Ende 2012 in den Handel gelangen, Altbestände auch darüber hinaus noch verkauft werden.
Ob Geschirr oder Küchenutensilien aus Melamin bestehen, erkennt man nur an einer freiwilligen Kennzeichnung der Hersteller. Die Verbraucherzentralen fordern deshalb eine generelle Kennzeichnungspflicht für Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Nur so können Verbraucher eine gezielte Auswahl treffen und auf Warnungen oder Rückrufe richtig reagieren.
Weiteren Rat zum Thema Ernährung und Lebensmittel erhalten interessierte Verbraucher
– in den Beratungsstellen,
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min) – sowie
– am Beratungstelefon unter 01805 / 79 13 52 jeden Mo u. Do von 10 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min).

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