Das Bearbeitungsentgelt bei Darlehen gilt als unzulässig, allein die BGH-Entscheidung fehlt noch

Mehrere Oberlandesgerichte haben entschieden.

Kreditbearbeitungsentgelte sind unzulässig! Die Banken verlangen an Bearbeitungsentgelt in der Regel zwischen 1 bis 3 Prozent der Darlehenssumme. Bei einem Kreditbetrag von 20.000 Euro sind das immerhin 200 bis 600 Euro. Einige Kreditinstitute gehen bereits mit gutem Beispiel voran und berechnen ihren Kunden keine Kreditbearbeitungsentgelte mehr. Das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden, welches die Berechnung von Bearbeitungsgebühren für Verbraucherdarlehensverträge für rechtswidrig erklärte, ist nach Rücknahme der Revision durch die Sparkasse rechtskräftig geworden. Allerdings: Endgültige Rechtsklarheit in dieser Frage wird es erst mit einer grun dsätzlichen Entscheidung des Bundesgerichtshofs geben.

Weigert sich die Bank oder Sparkasse, das Entgelt zu erstatten, sollte man nicht vorschnell aufgeben. Auch bei Bearbeitungsentgelten gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Der Lauf der Frist beginnt mit Abschluss des Jahres, in dem Ihr Anspruch entstanden ist und Sie Kenntnis hiervon hatten. Damit können auf jeden Fall für alle Verträge, die im Jahr 2009 abgeschlossen wurden, noch bis zum 31. Dezember 2012 Erstattungsforderungen geltend gemacht werden. Die umstritte ne Rechtsfrage, ob Sie auch bei älteren Darlehensverträgen einen Rückforderungsanspruch haben, weil Sie die Rechtslage nicht kannten, ist bislang nicht endgültig geklärt. Wenn das Bearbeitungsentgelt vor 2009 bezahlt wurde, könnte der Anspruch eventuell verjährt sein. In diesem Fall sollte man bei seiner Bank nachfragen, ob diese auf die Einrede der Verjährung verzichtet, bis es ein höchstrichterliches Urteil gibt.

Verbraucher können Ihre Ansprüche mit unserem Musterbrief (PDF, 90 KB) weiterhin geltend machen. Die Verbraucherzentrale Bremen sammelt positive wie negative Antworten der Banken. Verbraucher können ihre Korrespondenz mit ihrer Bank, der Schlichtungsstelle oder die Entscheidung des Schlichters in Kopie zusenden. Ebenso kann man sich auch kostenlos an die Kundenbeschwerdestellen der Banken und Banken-Ombudsleute wenden.

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