Bei zweifelhaften Werbeanrufen gleich auflegen

Verbraucherzentralen sammeln Beschwerden.

Nach wie vor beklagen sich Ratsuchende täglich bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt über belästigende Telefonwerbung. Obwohl strikt verboten, wenn der Angerufene vorher nicht ausdrücklich eingewilligt hat, ist der unerwünschte Werbeanruf für viele Firmen immer noch der Auftakt für den Vertrieb von Telefon- und Serviceverträgen, Glücksspielen, Zeitungsabonnements u.v.a. Oft geben sich die unseriösen Anrufer als Behörden oder vertrauenswürdige Organisationen aus und richten es technisch so ein, dass missbräuchlicherweise sogar die Nummer der Institution im Display erscheint.

Eine schärfere gesetzliche Gangart gegen unerlaubte Telefonwerbung ist daher dringend nötig. Um ihrer Forderung nach gesetzlicher Nachbesserung – durch unerlaubte Werbeanrufe abgeschlossene Verträge schriftlich bestätigen zu lassen – mehr Nachdruck zu verleihen, sammeln die Verbraucherzentralen noch bis 16. September Beschwerden von genervten Betroffenen.

Wer die unerlaubten Anrufe dokumentiert und der Verbraucherzentrale meldet, hilft aktiv mit, der telefonischen Belästigung endlich einen Riegel vorzuschieben.

Die Beschwerden können der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. über einen Fragebogen … hier im Internet übermittelt werden, auch in den Beratungsstellen vor Ort werden die Beschwerden gesammelt.

Darüber hinaus können die Verbraucher unter der telefonischen Hotline 0345 – 29 803 829 jeden Mittwoch von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr den Verbraucherschützern ihre Erfahrungen mit unerwünschter Telefonwerbung mitteilen.

Mehr Infos zum Thema Telefonwerbung finden Sie …hier.

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