Urteil: Flexstrom muss versprochenen Bonus zahlen

Verbraucherzentrale empfiehlt Wechselprämie einzufordern.

Seit gut einem Jahr häufen sich bei den Verbraucherzentralen die Beschwerden über den Stromanbieter Flexstrom. Zentrales Ärgernis ist ein Bonus, den Flexstrom bei einem Anbieterwechsel zwar versprach, jedoch erst nach einer weiteren Vertragsverlängerung auszahlen wollte. Die Verbraucherzentrale Brandenburg empfahl Betroffenen zu klagen. Mit Erfolg: In einem Urteil vom 17.08.2012 gab das Amtsgericht Potsdam einer Verbraucherin Recht und verurteilte Flexstrom zur nachträglichen Zahlung des Bonus über 105 Euro.

Für Flexstromkunden, denen der Bonus bislang ebenfalls verwehrt worden ist, sind dies gute Neuigkeiten. Chefjurist und Energieexperte Hartmut G. Müller von der Verbraucherzentrale Brandenburg rät: „Verbraucher sollten sich an Flexstrom wenden und sich auf das Urteil berufen, um ihren rechtmäßigen Bonus zu erhalten. Der Stromanbieter muss akzeptieren, dass er seine Versprechen einhalten muss.“

Immer mehr Verbraucher folgen mittlerweile dem Rat von Energieexperten, regelmäßig Strompreise zu vergleichen und gegebenenfalls den Anbieter zu wechseln. Für Verbraucher ist dies grundsätzlich eine positive Entwicklung, da der Wettbewerb unter den Anbietern zu günstigen Preisen führen kann. Das ist allerdings nur rechtens, solange die Energieunternehmen mit Angeboten werben, die sie nach Vertragsabschluss einlösen.

Individuellen Rat bei Problemen mit Stromanbietern erhalten Betroffene:

– in den Verbraucherberatungsstellen –
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min)

– sowie am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend).

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