Keine Zweckbindung und keine Bonitätsprüfung bei der öffentlichen Aufnahme grundbuchgesicherter Darlehen Von PM-Ersteller 12.03.2019 Allgemein Keine Kommentare Die öffentliche Platzierung von grundschuldgesicherten Darlehensgeldern von privaten Kapitalanlegern setzt kapitalmarktrechtlich keine vertraglich bestimmte Zweckbindung und auch keine Bonitätsprüfung... [Weiterlesen...]