Prorendita Lebensversicherungsfonds – Müssen Anleger mit einem Totalverlust rechnen?

Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS) gründet Arbeitsgruppe für Anleger

Prorendita Lebensversicherungsfonds - Müssen Anleger mit einem Totalverlust rechnen?

Der DVS hilft geschädigten Anlegern

Erfurt, 30. August 2012. Die Beratung bei der Vermittlung der Prorendita Britische Leben Fonds 1 – 5 scheint nicht immer vollumfänglich gewesen zu sein. Wie der Deutsche Verbraucherschutzring (DVS) e. V. mitteilt, könnten sich für Prorendita-Anleger dadurch Schadensersatzansprüche ergeben.

Die Entwicklungen auf dem britischen Lebensversicherungsmarkt verlaufen schlechter als prognostiziert; deutsche Anleger der fünf Prorendita Lebensversicherungsfonds müssen im Extremfall mit dem Totalverlust ihrer Investition rechnen. Die Finanzkrise zwang die britischen Lebensversicherer sowohl die Zahlungen am Ende der Laufzeit, als auch die Rückkaufwerte der Policen zu reduzieren. Bei den Prorendita-Fonds, die vom Düsseldorfer Emissionshaus Ideenkapital (Tochterunternehmen des Versicherungskonzerns ERGO) aufgelegt wurden, handelt es sich um geschlossene Lebensversicherungsfonds. Durch Investitionen in britische Zweitmarkt-Lebensversicherungen sollten die gut 16.500 Prorendita Fondsanleger gutes Geld verdienen. Insgesamt wurden durch diverse Sparkassen (insbesondere der Sparkasse Köln/Bonn), der Commerzbank, der Apo Bank und der Targobank (ehemals Citibank) Investitionen von mehr als 330 Millionen Euro vermittelt.

Die Überprüfung der Anlage ist mehr als ratsam

Die wirtschaftliche Situation der Prorendita Fonds scheint sehr besorgniserregend zu sein. Seit längerer Zeit gab es keine Ausschüttungen mehr, so dass die Anleger sich mit dem Risiko des Totalverlustes auseinander setzen müssen. Bei der Vermittlung sei der Fonds sehr häufig als sichere Anlage dargestellt und das Risiko des Totalverlustes ausgeschlossen worden. Manche Anleger hatten deshalb ihre Altersvorsorge in die Fonds investiert, obwohl geschlossene Fondsbeteiligungen hochspekulative Anlagen und damit für die Altersvorsorge ungeeignet sind. Immer wieder ist in Gesprächen mit Anlegern zu hören, dass sie nicht vollständig informiert worden seien und dass es eine Vielzahl von Beratungsfehlern gegeben habe.

Wer sein investiertes Kapital vor weiteren Gefahren schützen möchte, muss seine Anlage dringend von einem auf das Kapital- und Anlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Dieser kann beurteilen, inwieweit eine Rückabwicklung der Verträge möglich ist, oder ob sich Schadensersatzansprüche ergeben.

Anleger können sich an den DVS Deutscher Verbraucherschutzring e.V. wenden

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (Erfurt) hat die für die Fondsanleger eine Arbeitsgemeinschaft „Prorendita“ gegründet. Anleger können sich der DVS-Arbeitsgemeinschaft anschließen. Die Aufnahme in diese DVS-Arbeitsgemeinschaft kostet lediglich eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 59,50 Euro (inkl. MwSt.). Die Mitglieder einer DVS-Arbeitsgruppe erhalten eine professionelle Einschätzung (Erstbewertung) ihres Falles bzw. ihrer Unterlagen durch einen DVS-Vertrauensanwalt.

Weitere Informationen unter www.dvs-ev.net

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS)

Kompetente und effektive Unterstützung im Kampf gegen betrügerische Unternehmen.

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) setzt sich seit Jahren gezielt für die Interessen geschädigter Verbraucher und Kapitalanleger ein. Oberstes Ziel des DVS ist es, einen privaten Verbraucherschutz in Deutschland weiter fest zu verankern, um so die Interessen der Verbraucher konsequent gegen betrügerische Unternehmen durchzusetzen.

Der DVS bündelt unter anderem die Interessen geschädigter Kapitalanleger und setzt diese gegen die schädigenden Unternehmen durch. Als eingetragener Verein arbeitet er mit spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten zusammen.

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