Pflegestufe-Pflegegutachten: Sichern Sie Ihre Ansprüche

Sie pflegen einen Familienangehörigen? Sie pflegen eine andere Person in Ihrem Umfeld?Sie bekommen kein Geld dafür? Warum eigentlich nicht? Idealismus ist eine tolle Sache und auch wichtig in unserer Gesellschaft, aber dort wo man berechtigte Ansprüche an Leistungen hat, darf man die auch ohne schlechtes Gewissen anmelden.Erbringen Sie die oben genannten Leistungen, dann haben Sie möglicherweise ein Anrecht auf Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung.Ob Ihre Ansprüche auch in Leistungen umgesetzt werden können, das erfahren Sie in einem Gespräch mit Sylvia Grünert und/oder Marlies Jänisch.Rufen Sie doch einfach kostenfrei an unter 0800 795 84 24.

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