H & M – Negativeintrag bei Schufa nach zweieinhalb Jahren vorzeitig gelöscht
Die Rechtsanwaltkanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte aus Berlin konnte einen weiteren Erfolg für ein Opfer erzielen, der durch einen Negativeintrag bei der Schufa Holding AG belastet war, welchen die H&M Hennes & Mauritz B.V. & Co. KG vorgenommen hatte.
Die Schufa Holding speichert Daten über Verbraucher und warnt sozusagen vor „faulen Kunden“.
In der SCHUFA werden Daten zu Konten, Krediten, Mobilfunkverträgen und anderen Dauerschuldverhältnissen der Verbraucher gespeichert. Die Daten werden an die SCHUFA von den jeweiligen Vertragspartnern der Verbraucher gemeldet. Oftmals wissen diese von ihrem Eintrag bei der SCHUFA nichts.
In diesem Fall war der Negativ-Eintrag bereits im Jahre 2010 eingetragen worden. Die Erledigung des Eintrages, also die Bezahlung der offenen Forderung aus dem Bereich Online-Shopping, wurde dann zum 21.03.2011 vermerkt. Eine Löschung nach den Statuten der Schufa Holding AG wäre somit erst zum 31.12.2014 erfolgt. Welche Auswirkung kann dieser Negativ-Eintrag für diese Zeitdauer konkret für den Betroffenen haben? Aus den gemeldeten Daten errechnet die SCHUFA verschiedene Bonitätswerte, den sogenannten Score. Der Branchenscore soll dabei Auskunft über die Kreditwürdigkeit für zum Beispiel ein Kreditinstitut oder einen Telefonanbieter geben. Dieser Negativ-Eintrag belastete den Betroffenen daher sehr, da seine Bonität durch den Eintrag schlechter bewertet wurde und dies kann zu erheblichen Problemen bei der Kreditaufnahme oder beim Abschluss von neuen Verträgen führen.
Außergerichtlich erfolgreich zur Löschung
Nach Interventionen der Rechtsanwälte und einem außergerichtlichen Anschreiben an die H & M Hennes & Mauritz B.V. & Co. KG vom 08.11.2012, sowie einem weiteren außergerichtlichen Schreiben vom 14.03.2013 erfolgte nunmehr die Löschung des Eintrages durch die Gothia Deutschland GmbH, die sich für H&M meldete.
Wegen der Kosten der außergerichtlichen Auseinandersetzung wird weiter gestritten.
Zu dem Erfolg meint Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Sven Tintemann: „Auch wenn es sich hier um eine alte Angelegenheit gehandelt hat, war die Gegenseite seit dem 01.04.2010 und somit seit Einführung des neuen Bundesdatenschutzgesetzes dazu verpflichtet, die Vorgaben des § 28 a Abs. 1 BDSG einzuhalten. Hierauf wurde die H&M Hennes & Mauritz B.V. & Co. KG hingewiesen. Dies zeigte Wirkung und führte zur schnellen Löschung des Negativeintrages. Auch Jahre später kann die Rüge der gesetzlichen Formalitäten somit noch zu einem guten Erfolg führen.“
Betroffene, die einen Negativeintrag bei der Schufa Holding AG prüfen lassen möchten, sollten sich stets an eine Rechtsanwaltskanzlei wenden, die auf Expertise in diesem Bereich zurückgreifen kann. Die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte hat in der Vergangenheit bereits zahlreiche Erfolge für Mandanten mit Schufa-Problemen erzielt, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich, Ansprechpartner Dr. Sven Tintemann ist erreichbar unter tintemann@dr-schulte.de oder 030-715 206 70.
Zum Thema sind die Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner vielfach in den Medien genannt worden; so z.B. Interview mit RA Tintemann in den Tagesthemen (Erstes Deutsches Fernsehen) oder bei N-TV mit einer eigenen Sendung zum Thema.
Aktuell ist eine erneute Berichterstattung bei „Ein Fall für Escher“ für März 2013 geplant.
V.i.S.d.P.
Dr. jur. Sven Tintemann
Rechtsanwalt
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