Dr.Franz Sußner:Meine Kanzlei
Grundsätzlich beginne ich den Fall mit einer ausführlichen Besprechung. Diese dient der Feststellung, ob eine Rechtsverfolgung sinnvoll und wirtschaftlich vernünftig ist. Muss aus rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen von der Rechtsverfolgung abgeraten werden, erfährt dies mein Mandant in der Regel sehr schnell. Erscheint die Rechtsverfolgung als aussichtsreich und Erfolg versprechend, erhalten Sie von mir nur Empfehlungen und Ratschläge, denn nicht ich entscheide, sondern Sie: der Mandant.
Sofern es sich nicht um eine gerichtliche Auseinandersetzung handelt, sondern um Gestaltungen, werden die ersten Grundzüge der zu bearbeitenden Angelegenheit besprochen, ein Kostenrahmen abgesteckt, und die beizubringenden Unterlagen diskutiert. Verbleibt es bei einer Erstberatung, dann kann diese grundsätzlich höchstens € 250,00 zuzüglich Umsatzsteuer kosten (§ 34 Abs. 1 RVG). Diese Gebühr für die erste Beratung wird vollständig angerechnet auf eine nachfolgende Tätigkeit.Falls ein Prozess geführt werden muss, bin ich mit Ihnen ständig im engen Kontakt und Dialog.