Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS) weist auf ein Gerichtsurteil in Sachen Prokon-Prospekt hin
DVS gründet Arbeitsgemeinschaft für geschädigte Anleger
Erfurt, 14. September 2012. Sowohl der Flyer als auch das Kurzprospekt der Prokon-Unternehmensgruppe (Itzehoe) enthalten nach Auffassung des Oberlandesgerichts (OLG) Schleswig-Holstein irreführende Werbeaussagen. Wie der Deutsche Verbraucherschutzring (DVS) e. V. (www.dvs-ev.net) mitteilt, wurde Prokon die Bewerbung mit derartigen Aussagen vom OLG untersagt.
Die Äußerungen, die der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes (OLG) Schleswig-Holstein als irreführende Werbung einstufte, betreffen die vermeintliche Sicherheit und die angebliche maximale Flexibilität der Geldanlage (AZ: 6 U 14/11). Das beklagte Unternehmen der Prokon-Unternehmensgruppe bewarb sogenannte Genussrechte als Geldanlage. Der Zivilsenat befand, dass den Verbrauchern der Eindruck vermittelt werde, dass die Investition mit der Einzahlung auf ein Sparbuch vergleichbar sei. Der Prospekt lässt außerdem den Investor im Glauben, dass er mit dem Kauf von Genussrechten direkt in eine Windenergieanlage investiert. Dementsprechend würde sich für den Anleger eine Absicherung seines Kapitals in Sachwerten ergeben. Schließlich befanden die Richter, dass die Zusage eines Höchstmaßes an Flexibilität, wie im Prospekt beschrieben war, nicht zutreffe.
Sind Genussrechte ein echter Genuss?
Der Begriff Genussrecht, so der DVS, bezeichnet eine Form der Unternehmensbeteiligung, bei der dem Käufer eine Vergütung zugesagt wird, die vom Gewinn der Gesellschaft abhängt. Ein Stimmrecht in der Gesellschaft erwirbt der Investor allerdings nicht. Bei einer Insolvenz der Gesellschaft erfolgt die Rückzahlung der Einlage aber erst nach der vollständigen Befriedigung aller anderen Gläubiger. Der Anleger steht also auf der Insolvenzliste ganz am Ende und läuft Gefahr, seine Investition ganz oder zu einem erheblichen Teil zu verlieren.
Die vermeintliche Anlage in Windenergieanlagen
Wer da glaubt, dass das Geld, welches durch Genussrechte eingesammelt wird, direkt in den Bau von Windparks gesteckt wird, irrt. Weder besitzt das beklagte Prokon-Unternehmen solche Anlagen noch betreibt es solche. Vielmehr wird das Geld als verzinslichtes Darlehen an andere Unternehmen der Prokon-Gruppe gegeben. Das heißt, die Rückzahlungsansprüche die der Darlehensgeber gegenüber dem Darlehensnehmer hat, steigen und fallen mit der Geldwertstabilität.
Wenn Flexibilität nicht flexibel ist
Im Prospekt wird dem Anleger ein Höchstmaß an Flexibilität vorgegaukelt, die es nicht gibt. Dazu würde auch das Versprechen einer einfachen Möglichkeit zur Wiederauflösung der Geldanlage gehören. Bei Genussrechten, so der DVS, treffe dies bei Weitem nicht zu. Die Anleihe kann – unter eingeschränkten Voraussetzungen – frühestens nach drei Kalenderjahren gekündigt werden. Regulär können solche Beteiligungen erst nach fünf Kalenderjahren mit einer Frist von einem halben Jahr gekündigt werden.
Glauben heißt eben nicht Wissen
Der DVS hat es immer wieder mit Anlegern zu tun, die beim Abschluss einer Geldanlage diverse Werbeversprechen falsch verstanden haben. Deshalb sollte sich jeder, der sein Kapital in Genussrechte investieren will, genauestens beraten lassen. Am besten natürlich von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt.
Geschädigte Anleger können sich an den DVS Deutscher Verbraucherschutzring e.V. wenden
Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (Erfurt) hat die für die Fondsanleger eine Arbeitsgemeinschaft „Prokon“ gegründet. Geschädigte Anleger können sich der DVS-Arbeitsgemeinschaft anschließen. Die Aufnahme in diese DVS-Arbeitsgemeinschaft kostet lediglich eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 59,50 Euro (inkl. MwSt.). Die Mitglieder einer DVS-Arbeitsgruppe erhalten eine professionelle Einschätzung (Erstbewertung) ihres Falles bzw. ihrer Unterlagen durch einen DVS-Vertrauensanwalt.
Weitere Informationen unter www.dvs-ev.net
Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS)
Kompetente und effektive Unterstützung im Kampf gegen betrügerische Unternehmen.
Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) setzt sich seit Jahren gezielt für die Interessen geschädigter Verbraucher und Kapitalanleger ein. Oberstes Ziel des DVS ist es, einen privaten Verbraucherschutz in Deutschland weiter fest zu verankern, um so die Interessen der Verbraucher konsequent gegen betrügerische Unternehmen durchzusetzen.
Der DVS bündelt unter anderem die Interessen geschädigter Kapitalanleger und setzt diese gegen die schädigenden Unternehmen durch. Als eingetragener Verein arbeitet er mit spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten zusammen.
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