Der Vorsorgefonds
Die verbraucherfreundliche Alternative zur Riester-Rente.
Die kapitalgedeckte Altersvorsorge, wie sie derzeit in Deutschland geregelt ist, funktioniert nicht. Das Herumdoktern an Symptomen wird daran nichts ändern. Es ist höchste Zeit für eine tatsächliche Alternative, die einzig und allein im Dienste der Verbraucher steht. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat auf Grundlage ihrer Beratungserkenntnisse die Eckpfeiler einer kostengünstigen, einfachen und transparenten Alternative erarbeitet.
Das Bundeskabinett wird am morgigen Mittwoch über einen Gesetzesentwurf des Bundesfinanzministeriums beraten. In seiner Umsetzung soll das Gesetz für mehr Transparenz bei der Riester-Rente sorgen. Mit seinen Vorschlägen verkennt der Gesetzgeber jedoch, dass das Problem bei der Riesterente ein grundsätzliches ist. Mit einem Mehr an Informationen wird das Problem der provisionsorientierten Vermittlung von Riester-verträgen nicht gelöst. „Das Herumdoktern an den Symptomen von Fehlberatung und Provisionsschneiderei hat nicht den geringsten Nutzen für die Verbraucher“, kritisiert Niels Nauhauser das Vorgehen der Politik. „Es ist höchste Zeit, Verbrauchern eine echte Alternative zur Verfügung zu stellen, die an den Wurzeln des Problems ansetzt und außerdem kostengünstig, einfach und transparent ist.“
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg stellt mit ihrem Argumentationspapier die Grundlagen für diese Alternative vor: Ein staatlicher Vorsorgefonds, welcher die umlagefinanzierte Rente um eine höchst effiziente kapitalgedeckte Rente ergänzt. Das Prinzip ist einfach und in anderen europäischen Staaten schon lange etabliert. Für die Altersvorsorge investieren Verbraucher freiwillig Beiträge in einen staatlichen Pensionsfonds. Dieser Pensionsfonds ist dabei ausschließlich den Anlageinteressen der Beitragszahler verpflichtet. Es fallen keine Abschluss- und Vertriebsfolgeprovisionen an. Die Management- und Verwaltungskosten betragen nur ein Zwanzigstel des im Finanzvertrieb sonst üblichen.
Im Rahmen der jüngsten Verbraucherschutzministerkonferenz plädieren die Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen bereits für das Modell des Vorsorgefonds (Altersvorsorgekonto). Die Verbraucherkommission Baden-Württemberg hat sich ebenfalls für ein solches Modell ausgesprochen.