Das Pflegegutachten zur Bewilligung der Pflegestufe
Wir werden alle älter, und damit können wir auch in Situationen kommen, wo wir nicht mehr in der Lage sind, alle Dinge des täglichen Lebens alleine zu bewältigen.
Wir bedürfen der Hilfe und Unterstützung bei der Bewältigung der Dinge des täglichen Lebens.Das ist immer auch mit finanziellen Mehraufwendungen verbunden.Um diese finanziellen Mehraufwendungen etwas abzufedern, können sie dann Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen. Ob sie in den genuss dieser Pflegeleistungen kommen hängt dann auch von einem Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse ab.
Dieser ist natürlich gehalten, die Leistungen restriktiv zu beurteilen. Um in dieser Situation nicht auf “verloreneme Posten” zu stehen empfiehlt Sylvia Grünert, von der Pflegegutachten-Zentrale, immer die Erstellung eines privaten Pflegegutachtens als Gegenargument gegen das Gutachten des MDK. Der private Pflegegutachter ist dafür da, ihre Position, in einem Streit mit dem MDK, zu vertreten um ihre berechtigten Ansprüche gegenüber der Pflegeversicherung durchusetzen, so Sylvia Grünert. Nutzen sie die Kompetenz des Pflegegutachters in ihrer Nähe. Sie finden ihn unter
www.pflegegutachter-verzeichnis.de und www.pflegegutachten-zentrale.de oder www.pflege-sg.de