Chronisch Krank? – Aktueller Flyer der Verbraucherzentrale zu Zuzahlungen und Belastungsgrenze

Wer als chronisch krank anerkannt ist, muss nur 1 % seines Einkommens an Zuzahlungen leisten.

„Vielen Patienten ist nicht klar, welche Voraussetzungen sie dafür erfüllen müssen“, berichtet Selma Lindner von der Rostocker Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Denn nach der sogenannten Chroniker-Richtlinie wird eine Krankheit erst dann als schwerwiegend chronisch eingestuft, wenn sie wenigstens ein Jahr lang mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wird. Darüber hinaus muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: der Nachweis einer Pflegestufe 2 oder 3, eines Grades der Behinderung von mindestens 60 % oder der Notwendigkeit einer regelmäßigen medizinischen Versorgung.

„Antwort auf die wichtigsten Fragen rund um die Anerkennung einer chronischen Erkrankung, die Beantragung bei der Krankenkasse sowie zur Berechnung des Bruttoeinkommens gibt ein neuer Flyer der Verbraucherzentrale“, sagt Lindner.
Dieser steht kostenfrei hier zum Download zur Verfügung.

Darüber hinaus können Sie sich zu diesen oder anderen Fragen zu Patientenrechten und Krankenkassenleistungen montags und mittwochs von 9 – 13 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 14 – 18 Uhr telefonisch unter (0381) 208 70 45 kostenfrei beraten lassen. Die persönliche Beratung wird in der gleichen Zeit in der Strandstr. 98 angeboten. Weitere Informationen sind im Internet unter www.upd-online.de abrufbar.

Die UPD berät im gesetzlichen Auftrag zu gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen in 21 regionalen Beratungsstellen, über ihre Internet-Beratung (www.upd-online.de) und ein kostenfreies* Beratungstelefon.

Quelle