Big Brother ist watching you
Im Blickfeld des Finanzamtes
George Orwell hat in seinem Roman „1984“ diesen Satz als Ausdruck eines Überwachungsstaates geprägt. Glücklicherweise ist dieser Zustand der vollständigen Überwachung nicht eingetreten, aber das Finanzamt ist auf einem guten Weg dahin.
Das Finanzamt bekommt über fast alle Bundesbürger sehr viele Informationen: der Arbeitgeber sendet die Gehaltsdaten an die Finanzverwaltung; die Rentenversicherungsträger geben die Daten Ihrer Rentner an die Finanzverwaltung und auch die Krankenversicherungen melden die Beiträge des abgelaufenen Jahres. Nur die Gewinne der Unternehmer und Freiberufler muss das Finanzamt aus den Bilanzen und Steuererklärungen selbst ermitteln.
Durch die elektronische Abgabe der Steuererklärungen und die Speicherung der Daten bei der Finanzverwaltung können Abweichungen zu den Vorjahren schnell festgestellt werden und der Sachbearbeiter im Finanzamt bekommt einen Prüfhinweis. Der Steuerpflichtige wird dann um Auskunft über die Abweichungen gebeten.
Sind die Abweichungen zu den Vorjahren sehr groß oder bestehen zwischen der eingereichten Steuererklärung und den Meldungen von Banken, Arbeitgebern etc. sehr große Abweichungen kann der Sachbearbeiter den Vorgang an die Steuerfahndungsstelle abgeben.
Die Steuerfahndungsstelle ist in Hamburg eine Abteilung des Finanzamtes für Prüfungsdienste und Strafsachen. Auch in anderen Bundesländern gibt es einige Spezialfinanzämter mit solchen Dienststellen. Die Mitarbeiter dieser Dienststelle haben sehr große Befugnisse, sie sind Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft und können, wenn ein Richter den Durchsuchungsbeschluss unterschreibt, selbständig Durchsuchungen durchführen und wichtige Unterlagen beschlagnahmen.
Auch wenn auf den Daten-CD“s aus der Schweiz Ihr Name aufgelistet ist, wird von der Steuerfahndungsstelle ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Wenn sich der Verdacht auf eine Steuerhinterziehung beständig hat, kann es sein, dass es morgens um sieben bei Ihnen an der Haustür läutet. Dann stehen meistens 4 Beamte der Steuerfahndungsstelle vor der Tür und halten Ihnen einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss vor Ihre verdutzten Augen. Da hilft kein Meckern oder Drohen, die Durchsuchung wird durchgeführt und Sie haben keine Hilfe – um diese Zeit erreichen Sie keinen Steuerberater oder Rechtsanwalt, es sei denn Sie kennen seine Mobiltelefonnummer und er hat das Telefon auf Empfang..
Nachdem Ihnen mitgeteilt wurde, dass gegen Sie der Verdacht der Steuerverkürzung besteht und aus diesem Grund ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, werden Ihnen Ihre Rechte vorgelesen. Dann stehen Sie vor der Entscheidung wollen Sie an der Aufklärung mitwirken oder nicht. Sie müssen Ihre Unschuld nicht beweisen, das Finanzamt muss Ihnen eine Straftat nachweisen.
In einem solchen Fall ist es meistens ratsam sich kooperativ zu verhalten, sich genau erklären lassen welche Unterlagen gesucht werden und wie der Verdacht lautet. Meistens werden Kontoauszüge, Depotaufstellungen, Verträge oder ähnliche Dokumente gesucht. Wenn diese Dokumente sich in der Wohnung befinden, sollten Sie diese Dokumente freiwillig herausgeben, sonst droht Ihnen die genaue Durchsuchung der gesamten Wohnung und anschließend das Aufräumen.
Sobald Sie wissen, dass Ihr Steuerberater erreichbar ist (in meinem Büro ab 8.00 Uhr), informieren Sie ihn unbedingt, damit er Ihnen beim Abschluss der Durchsuchung helfen kann und gleich zu Anfang in das strafrechtliche Ermittlungsverfahren einbezogen wird. Hier geht es in erster Linie um die steuerrechtliche Würdigung von Sachverhalten, und da ist der Steuerberater Ihr Partner. Erst wenn es zur Anklage kommt, muss unbedingt ein erfahrener Rechtsanwalt hinzugezogen werden.
Das Steuerberatungsbüro Zielinski berät seit über 20 Jahren Privatpersonen und Unternehmen zu allen Fragen des Steuerrecht. Das Kanzlei-Team setzt sich aus Fachexperten für viele Steuerrechtsfragen zusammen, insbesondere für Fragen rund um das Verfahrensrecht (Einsprüche, Klagen, Betriebsprüfungen) bieten Ihnen die Fachexperten fundierte Lösungen an.
Darüberhinaus wird eine fundierte Beratung in Finanzierungsfragen, insbesondere Finanzierungen durch öffentliche Fördermittel, angeboten.
Günter Zielinski ist neben seiner Tätigkeit als Steuerberater auch Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Fördermittelberater
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