Banken verweigern Rückerstattung von Kreditbearbeitungsgebühren

Betroffene Verbraucher können sich an die Verbraucherzentrale Brandenburg wenden.

Banken dürfen für Kredite keine Bearbeitungsgebühren verlangen. Doch einige Banken halten sich nicht daran. Derzeit beschweren sich zunehmend Verbraucher aus dem Land Brandenburg, dass ihre Ansprüche auf Rückerstattung der Gebühren von den Banken zurückgewiesen werden.

Bereits acht Oberlandesgerichte haben entschieden, dass Klauseln über Bearbeitungsgebühren in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken unzulässig sind. Doch viele Banken verweigern Verbrauchern eine Rückzahlung. Begründung: Die Gebühr sei im Vertrag individuell vereinbart worden, daher seien die Urteile zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anzuwenden. „Wir vermuten, dass die Gebühr nicht individuell vereinbart, sondern von den Banken als Standard vorgegeben war. Das wollen wir beweisen, damit die Brandenburger Verbraucher sich wieder auf die Urteile berufen können und endlich ihr Geld zurückbekommen“, sagt Finanzexperte Erk Schaarschmidt von der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Betroffene Verbraucher können der Verbraucherzentrale Brandenburg ihr Ablehnungsschreiben sowie eine Kopie des Darlehensvertrages zur Verfügung stellen und damit das Vorhaben der Verbraucherzentrale unterstützen. Die Unterlagen können an folgende Adresse gesendet werden: Verbraucherzentrale Brandenburg, z.H. Erk Schaarschmidt, Templiner Str. 21, 14473 Potsdam, per Fax an 0331-2987177 oder per Mail an FDL(at)vzb.de.

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