Was Studienanfänger zum Krankenversicherungsschutz wissen sollten

Verbraucherzentrale gibt wichtige Hinweise.

Die Frage zum Krankenversicherungsschutz stellt sich den meisten Studenten erst zum Zeitpunkt der Immatrikulation. Wenn die Uni den Studienbeginn ohne Vorlage einer Versicherungsbescheinigung verwehrt, dann ist Rat gefragt.

Zu Beginn des Studiums lässt sich diese Problematik jedoch einfach beantworten. Bei gesetzlich versicherten Eltern ist der Studienanfänger bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres kostenfrei familienversichert. Eine beitragsfreie Familienversicherung ist jedoch nur möglich, wenn das regelmäßige Einkommen des Studenten unter 375 Euro im Monat liegt bzw. bei einer geringfügigen Beschäftigung 400 Euro nicht überschreitet. Wer sich durch einen Nebenjob etwas Geld dazuverdient, sollte darauf achten, dass das Studium dabei immer noch den größten Teil der Zeit beansprucht. Die Nebentätigkeit darf wöchentlich nicht mehr als 20 Stunden ausgeübt werden, es sei denn, sie findet vorwiegend an freien Tagen, abends oder in den Semesterferien statt.

Bei regelmäßig höherem Verdienst und ab dem 26. Lebensjahr ist die kostengünstige studentische Krankenversicherung möglich. Der Monatsbeitrag für pflichtversicherte Studenten ist bei allen Krankenkassen gleich und beträgt für das kommende Wintersemester 64,77 Euro für Krankenversicherung zuzüglich 11,64 Euro bzw. 13,13 Euro (für Kinderlose ab 23 Jahren) für die Pflegeversicherung. BaföG – Empfänger können hier einen staatlichen Zuschuss beantragen.

Die studentische Krankenversicherung endet einen Monat nach Ablauf des Semesters, für das zuletzt eine Rückmeldung erfolgte, jedoch spätestens nach Abschluss des 14. Fachsemesters oder Ablauf des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. Unter bestimmten Voraussetzungen – wie die Geburt eines Kindes mit anschließender Betreuung oder längere Krankheit – kann die Krankenversicherung der Studenten auch verlängert werden.

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