„Deutsches Einwohner Verwaltungsregister“(DEVR) und „Mahnungs Büro Ries“ wollen Verbrauchern ans Geld Verbraucherzentrale Thüringen warnt vor zwei aktuellen Abzock-Methoden
Vor zwei dreisten Abzockern warnt aktuell die Verbraucherzentrale Thüringen.
1. Ein „Deutsches Einwohner Verwaltungsregister“ (DEVR) schreibt Verbraucher in einer amtlich aufgemachten Weise z.B. unter Verwendung des Bundesadlers an und erweckt den Anschein, man müsse für die Veröffentlichung in dem Register 97,58 Euro bezahlen. Zweck und Nutzen dieser Veröffentlichung bleiben unklar. Das Schreiben enthält zahlreiche Fehler. Angegebene Internetseite und Telefonnummer existieren nicht. Eine E-Mail der Verbraucherzentrale mit der Bitte um Stellungnahme kam als unzustellbar zurück. Verbraucher sollten dieses Schreiben ignorieren und natürlich nichts bezahlen.
2. Das „Mahnungs Büro Ries aus Seelze“ fordert von Verbrauchern aus angeblichen Gewinnspielvermittlungsverträgen aus dem Jahr 2010 rund 150 Euro. Die angegebene Telefonnummer führt nicht nach Seelze, sondern nach Osnabrück zu einem „Anwalts-Inkasso-Büro“, das vor kurzem ähnliche Schreiben verschickte. Die Verbraucher werden mit etlichen Paragraphen und Drohungen mit Inkasso und SCHUFA eingeschüchtert. Verbraucher, die sich sicher sind, dass diese Forderung unberechtigt ist, was in der Regel der Fall sein dürfte, sollten sich schriftlich dagegen zur Wehr setzen.
Hilfe bei diesen und anderen dubiosen Forderungen biete die Verbraucherzentrale Thüringen in allen Beratungsstellen und am Verbrauchertelefon unter 0900-1775770 (1 € pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk abweichend) an.
Für weitere Informationen:
Ralf Reichertz, Referatsleiter Verbraucherrecht
Tel.: 0361 55514-0