Hypothekendarlehen – Umschuldung angesichts niedriger Zinsen jetzt sinnvoll?

Verbraucherzentrale unterstützt bei Entscheidungsfindung und überprüft Vorfälligkeitsentschädigung

Wird ein Hypothekendarlehen vorzeitig zurückgezahlt, kann das Kreditinstitut einen Ausgleich für entgangene Zinsen verlangen, die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Fast alle Banken und Sparkassen ziehen die Renditen für Pfandbriefe heran, wenn sie ihren Verlust durch die vorzeitige Kreditbeendigung berechnen. Weil die Renditen dieser Pfandbriefe seit einigen Jahren dramatisch gefallen sind, verlangen die Kreditinstitute jedoch immer höhere Entschädigungen.

Beispielsweise berechnet eine Bank für ein Darlehen über 86.000 Euro – aufgenommen im Jahr 2009 mit einer Zinsbindung bis 2019 und im Juni 2012 vorzeitig gekündigt – eine Vorfälligkeitsentschädigung von ca. 11.000 Euro. Fast zum gleichen Ergebnis kam Verbraucherzentrale Sachsen- Anhalt e.V. bei ihrer rechnerischen Überprüfung der Berechnung der Bank. Der Grund ist einfach erklärt: Die Bank bekommt nicht mehr den vertraglich vereinbarten Zins von 4,5 Prozent, sondern kann das Geld nur zu rund 2 Prozent sicher in Pfandbriefen anlegen. Könnte sie das Geld noch wie im Jahr 2008 zu rund 5 Prozent anlegen, bekäme sie keine Entschädigung.

Ein vorzeitiger Verkauf einer Immobilie und Ausstieg aus dem Kredit sowie eine Umschuldung rechnen sich nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. demzufolge momentan kaum, da die Banken und Sparkassen hohe Entschädigungen verlangen.
Sollte sich eine vorzeitige Kündigung jedoch nicht vermeiden lassen, ist die Verbraucherzentrale ein kompetenter Ansprechpartner: In den Beratungsstellen Magdeburg (Breiter Weg 32,Tel. 0391/5439979) und Halle/Saale (Oleariusstraße 6 b, Tel. 0345/2980311) werden die Berechnung der Kreditinstitute rechnerisch überprüft. Dadurch erhalten betroffene Verbraucher die gewünschte Rechtssicherheit. Durch eine Überschlagsberechnung der Vorfälligkeitsentschädigung kann Verbrauchern auch eine Entscheidungsfindung für oder gegen eine Umschuldung erleichtert werden.

Quelle