Verbraucherzentralen fordern Hinweis- und Kennzeichnungspflicht

Buntes Trendgeschirr aus Kunststoff nicht unbedenklich.

Farbenfrohe Teller, Becher und Kochutensilien liegen im Trend, zunehmend gibt es diese Gebrauchsgegenstände auch aus Kunststoff. Bei dem Kunststoff handelt es sich häufig um Melaminharze, die aus den Grundbausteinen Melamin und Formalde-hyd hergestellt werden und sehr hart und bruchsicher sind. Doch durch zu hohe Temperaturen können bedenkliche Inhaltsstoffe auf Lebensmittel übergehen. Die Verbraucherzentralen fordern daher eine umfassende Hinweis- und Kennzeichnungspflicht.

Neben der Herstellung von Kindergeschirr sowie Campingprodukten werden Melaminharze immer häufiger auch für normales Geschirr und Kochutensilien verwendet. Zugelassen sind solche melaminhaltigen Haushalts-gegenstände für die Verwendung bei Temperaturen bis zu 70° C – das entspricht den Bedingungen, die z.B. beim Einfüllen heißer Getränke oder Speisen in Tassen, Teller oder Schüsseln auftreten.
Bei höheren Temperaturen, beispielsweise bei der Verwendung in der Mikrowelle oder beim Kochen und Braten, können gesundheitlich bedenkliche Mengen an Melamin und Formaldehyd auf Lebensmittel übergehen, das Formaldehyd belastet darüber hinaus die Raumluft. Hohe Temperaturen führen vor allem bei der Zubereitung von sauren Lebensmitteln zu einer Zersetzung des Materials, auch äußerlich erkennbar an einem Glanzverlust der Oberflächen. Melamin ist daher aus Sicht der Verbraucherzentrale als Werkstoff für Kochlöffel und Pfannenwender ungeeignet. Diese Kochwerk-zeuge sollten allenfalls zum kurzen Umrühren benutzt werden und nicht über längere Zeit in Topf oder Pfanne verbleiben.
Das wesentliche Problem liegt jedoch darin, dass es leicht zu einem fehlerhaften oder unsachgemäßem Gebrauch des robust wirkenden Geschirrs kommen kann, weil Verbraucher über die Zusammensetzung, Verwendungsweise und Gefahren nicht deutlich genug informiert werden.
„Melamingeschirr ist ein Essgeschirr, aber kein Kochgeschirr“, so Sabine Holzäpfel, Referentin für Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Wir fordern daher für melaminhaltige Produkte einen verpflichtenden und eindeutigen Hinweis auf bedenkliche Zu-bereitungsarten“, so Holzäpfel weiter.
Ob Geschirr oder Küchenutensilien aus Melamin bestehen, ist zurzeit leider nur zu erkennen, wenn die Hersteller freiwillig darauf hinweisen. „Damit Verbraucher eine gezielte Auswahl treffen können, brauchen wir eine um-fassende Kennzeichnungspflicht für Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen“, betont Holzäpfel. Nur so können Verbraucher auch im Falle von Warnungen oder Rückrufen richtig reagieren.

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