1. Deutscher Gläubigerkongress am 20. September: Zeitenwende für die Krisenberatung und das Insolvenzmanagement
Kaum ein Gesetz der vergangenen 20 Jahre hat so viel Veränderung für Gläubiger und Schuldner, Insolvenzverwalter und Richter, Unternehmens-, Rechts- und Steuerberater, Kreditgeber und Versicherer gebracht, wie das im März in Kraft getretene „Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ (ESUG). Auf dem 1. Deutschen Gläubigerkongress am 20. September 2012 im Maritim-Hotel in Köln werden alle beteiligten Berufsgruppen eine erste Bilanz ziehen: Ist das ESUG in der Insolvenzpraxis angekommen?
Köln. Von dem Paradigmenwechsel durch das ESUG profitieren am augenfälligsten die Gläubiger. Schon mit der Insolvenzantragsstellung können sie einen vorläufigen Gläubigerausschuss mit weitgehenden Befugnissen einrichten und das Verfahren vom ersten Tag an mittbestimmen – was in vielen Verfahren derzeit bereits geschieht. Durch einstimmigen Beschluss kann der Ausschuss beispielsweise dem Gericht vorgeben, wer zum Verwalter bestellt wird. Die neuen Möglichkeiten der Einflussnahme durch die Gläubiger werden die Rede- und Diskussionsbeiträge des 1. Deutschen Gläubigerkongresses denn auch wie ein roter Faden durchziehen.
Zu den weiteren wesentlichen Änderungen der Insolvenzordnung zählen die gestärkte Eigenverwaltung, ein neues Schutzschirmverfahren, ein ausgebautes und gestrafftes Insolvenzplanverfahren sowie ein erleichterter Umstieg von Gläubiger zum Gesellschafter (Debt-Equity-Swap).
Wie aber nutzen die Beteiligten den neuen Instrumentenkoffer für eine lebendige Sanierungs- und Insolvenzkultur in Deutschland? Was hat sich in der gerichtlichen Praxis verändert, wie kann die außergerichtliche optimal gestaltet werden? Wie kommt ein Schuldner zu einem überzeugenden Restrukturierungskonzept, womit können Berater dem Gericht ihre persönliche insolvenzrechtliche Sanierungsqualifikation nachweisen?
Diesen und weiteren anspruchsvollen Fragen werden anerkannte Experten auf dem 1. Deutschen Gläubigerkongress nachgehen, zu dem das IBWF Institut e.V. und das Deutsche Institut für angewandtes Insolvenzrecht (DIAI) noch Anmeldungen entgegennehmen. Teilnehmer können sich online auf der Webpräsenz glaeubigerkongress.com einschreiben. Dort sind auch die Kosten und das vollständige Programm (Änderungen vorbehalten) einsehbar.
Unter den namhaften Referenten befinden sich Mario Ohoven, Präsident des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW), RA Karl-Heinz Thor, Präsident des Instituts für Betriebsberatung, Wirtschaftsförderung und -forschung (IBWF), der bekannte Insolvenzverwalter Michael Pluta, Professor Hans Haarmeyer, Leitender Direktor des DIAI und Vorstand der Gläubigerschutzvereinigung Deutschland e. V. (GSV) sowie RA Robert Buchalik, Partner der bb Sozietät Buchalik Brömmekamp.
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Der 1. Deutsche Gläubigerkongress im Überblick:
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Termin:
Donnerstag, 20. September 2012, Beginn: 9 Uhr, Ende: ca. 17 Uhr
Ort:
Hotel Maritim Köln, Heumarkt 20, 50667 Köln
Kosten:
199,00 Euro
99,00 Euro für Mitglieder von IBWF, DIAI und GSV
Kostenbefreiung für Journalisten (Anmeldecode via Pressekontakt)
Veranstalter:
Das IBWF Institut für Betriebsberatung, Wirtschaftsförderung und -forschung e.V. ist das Beraternetzwerk für die mittelständische Wirtschaft.
Das Deutsche Institut für angewandtes Insolvenzrecht e.V. stärkt das Insolvenzrecht als eigenständigen Arbeits- und Forschungsschwerpunkt an den deutschen Hochschulen.
Webseite:
http://glaeubigerkongress.com
Programm:
http://glaeubigerkongress.com/tagesprogramm
Anmeldung:
http://glaeubigerkongress.com/anmeldung-2
Zweck des Vereins ist die wissenschaftliche und praktische Pflege sowie Entwicklung des deutschen und europäischen Insolvenzrechts und der deutschen Insolvenzrechtspraxis durch Information und Fortbildung; Sammlung und Bereithaltung von Veröffentlichungen; Veranstaltung und Durchführung von Forschungsarbeiten; Durchführung von Vortrags- und Aussprachemöglichkeiten sowie Kongressen; Veröffentlichung von Forschungsergebnissen; Unterstützung der gesetzgebenden Organe und Behörden in Fragen des Insolvenzwesens; Zusammenarbeit mit Vereinen und Verbänden, die gleichartige Bestrebungen verfolgen auf deutscher und internationaler Ebene; Förderung wissenschaftlicher Publikationen über das Insolvenzrecht und Öffentlichkeitsarbeit zu wirtschafts- und insolvenzrechtlichen Fragen.
Kontakt:
Deutsches Institut für angewandtes Insolvenzrecht e.V.
Prof. Dr. Hans Haarmeyer
Südallee 2
53424 Remagen
0228-850410-58
info@diai.org
http://www.diai.org
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